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Vom richtigen Maß an Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit

Frau von der Leyen meint da also (Emphasis von mir):

Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten

Udo führt dazu im Lawblog aus:

Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen - der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.

Ich möchte zu diesem Paradigmenwechsel ergänzen:

Frau von der Leyen scheint also einen Zustand von “zuviel” Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zu kennen und sich und den Staat in der Pflicht zu sehen, dafür zu sorgen, dieses “Zuviel” auf das “richtige Maß” zu reduzieren. Sozusagen eine Sorgfaltspflicht des Staates, der darauf Wert zu legen hat, dass Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht etwa überhand nehmen sondern immer schön beschränkt werden oder bleiben, da zu viel Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht gut wären…

Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz? Oder den Art. 20 GG?

Und wer denkt, nur die CDU/CSU sähe das vielleicht so, dass Grundrechte, Demokratie und Menschenrechte der Einschränkung bedürfen, darf sich bei der SPD vom Gegenteil überzeugen lassen:

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.

sagt Thomas Jurk.

Und lügt freilich, was diese angebliche “Unmöglichmachung” betrifft, denn natürlich ist ein hinter einem problemlos umgehbaren Sichtschutz Versteckten anstatt zu verfolgen, löschen und zu ahnden nicht nur keine “Unmöglichmachung” sondern im Gegenteil, in meinen Augen geradewegs Strafvereitelung.

Zum anderen nimmt da also ein “Volksvertreter”, jemand, dessen Verpflichtung u.a. gerade in der Umsetzung, der Einhaltung und freilich auch irgendwie im Schutz der Verfassung liegt, öffentlich und bewusst “in Kauf”, eben dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachzukommen sondern explizit dagegen zu verstoßen? Kann man den anzeigen? Ist das ein Gefährder? Kann man den belangen?

Diese komischen “Grundrechte” da, und dieses 60 Jahre alte Grundgesetz, in dem das Zeug steht, scheinen mir in der Tat langsam zum beliebigen unverbindlichen Spielball einer völlig korrupten, abgehobenen und nur auf ihren Machterhalt und persönlichen Vorteil fixierten Clique von Berufslügnern und ihren Lobbyisten verkommen zu sein. Schade, dabei war das, was da so drin steht, ja eigentlich mal ‘ne richtig dufte Idee…

P.S.: Ein Lied, zwo, drei, vier

9 Kommentare »

  1. Iris meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 12:35

    Was muss ich machen, um diese Dame daran zu hindern, die Medienöffentlichkeit weiterhin mit ihrem geistigen Durchfall zu versauen? Man reiche mir ein STOP-Schild eine Mistforke.

  2. Michael meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 13:10

    “von der Leyen: Wenn sie meinen Spitznamen Zensursula meinen, ist das in Ordnung. Ich find e das pfiffig. Es zeigt Humor und Kreativität.”

    ^^Diese Frau macht mich krank, rasend und wütend. Das schlimme ist das die Frau (ähnlich wie Merkel) ganz genau weiss welchen Hebel sie bei ihrer Wählerschaft umlegen muss um deren Kreuzchen zu erhalten. Glaubt hier wirklich einer das die Generation 50+ unsere Anliegen versteht?

    Die kennen doch nur ihre Kinder und Enkelkinder die den “ganzen Tag” vor “dem Kasten” hocken. “Früher haben wir noch draussen gespielt”. Genau diese Wählerschaft erreicht diese Frau. Und wer mal mit offenen Augen durch die ländliche Bundesrepublik fährt, sieht dass das die schweigende (und leider wählende) Mehrheit in diesem Land ist.

    All die Blogs, Tweets und E-Mails erreichen diese Wählerschaft nicht, aber wenn die Bild-Zeitung von einer “gegen Kinderporno” kämpfende von der Leyen spricht, DASS erreicht diese Wähler.

    Von mir aus kann die Alte sich ihr Stoppschild mal wo ganz woanders hinstecken! :/

  3. ker0zene meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 13:24

    Eigentlich erstaunlich, wie unverblümt gewisse Politiker inzwischen ihr krudes Bild von Demokratie und Grundrechten äussern können, ohne dafür großflächig verurteilt zu werden. Es hilt nur dranzubleiben.

  4. Jens Scholz meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 13:56

    Dazu müßte es z.B. sowas wie “Journalismus” geben.

  5. Sven meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 15:53

    Da hat mir mal wer von erzählt - sowas soll es auch bei uns schonmal gegeben haben. Ich weiß aber nicht, ob das stimmt….

  6. Kommentierte Link vom 3.08.09 « Somlus Welt meint dazu:,

    3. August, 2009 @ 21:33

    […] Verfasst von somluswelt am 3. August 2009 Vom richtigen Maß an Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit Ich habe die neusten Äußerungen von Frau von der Leyen bisher nur am Rande verfolgt und der Umstand, dass diese Frau meint wissen zu könne, wieviel Meinungsfreiheit so angesagt ist, war mir schon aufgefallen. Sven hats in klare Worte gefasst. […]

  7. Das richtige Maß für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet « Verwickeltes meint dazu:,

    4. August, 2009 @ 7:47

    […] Sven Scholz stellt dazu sehr schön fest: Frau von der Leyen scheint also einen Zustand von “zuvielâ€? Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zu kennen […]

  8. Kristof meint dazu:,

    4. August, 2009 @ 8:18

    Zuviel Menschenwürde? Wo kämen wir denn da hin?

  9. Lesetipps « Ma_te H_bner meint dazu:,

    8. August, 2009 @ 22:01

    […] Vom richtigen Maß an Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit […]

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