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E-Post-Brief geht mal garnicht

Es erscheint mir mehr als ratsam, keinesfalls bei E-Post mitzumachen, nicht nur, aber auch schon wegen dieser Klausel in den AGBs, denn diese Zustell-Zeitpunkt-Sache da ist nicht bloß lächerlich wie viele andere Behauptungen in deren Werbung, sondern in Zeiten, in denen das Handy an der Firmensteckdose aufzuladen schon ein fristloser Kündigungsgrund sein kann oder Abmahnungen und ähnliches mit Fristen von grade mal 24h versehen werden o.ä. richtig gefährlich:

[…]Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Der Kunde muss täglich einmal seinen E-Mail-Eingang überprüfen – auch im Urlaub. „Ein weitgehender Eingriff in den Lebensbereich der Kunden“, so Udo Vetter. Eine selbst definierte Regelung der Deutschen Post AG, die beim normalen Postbrief nicht so eng gefasst werde. Vetter vermutet, hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: „Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!“ […]”

Wem das nicht reicht: Richard Gutjahr hat noch ein paar Gründe mehr gefunden, z.B., dass eine gelöschte Mail mitnichten gelöscht ist, also vergleichbar wie “Real”-Briefe postlagern lassen, sie nur auf dem Amt einsehen (OK, eine Kopie machen und mitnehmen) und wenn ich sie wegwerfen will werden sie halt meinem Zugriff entzogen, sozusagen in eine andere Schachtel gesteckt. Natürlich hat Vater Staat auch einen Generalschlüssel und kann mein Postfach theoretisch jederzeit durchsehen, nicht nur mal einen einzelnen Brief sondern die komplette Konversation (inklusive angeblich gelöschter, die kann ja nur ich nicht mehr sehen) einer nicht näher definierbaren Zeit. Und noch viel mehr Zeug, wo man sich nur noch an den Kopf langen kann, wenn man das mal durchdenkt, was das alles bedeutet, handelte es sich um echte, also materielle, Briefe.


Nachtrag: Achso, und wer denkt, dass die andere Bürokratie-Monströsität “DE-Mail” einen Deut besser wäre: Das ist sie natürlich nicht. (via Jens)

Muss man sich auch gar nicht lange fragen - und auch kein Verschwörungstheoretiker sein - warum eine Mail, die über Server laufen soll, auf die Ermittlungsbehörden mehr oder weniger unbegrenzten Zugriff haben, nicht so verschlüsselt sein soll, dass sie dort nicht entschlüsselt werden kann sondern erst beim eigentlichen Empfänger. Denn nein, technisch notwenig ist eine solche Entschlüsselung freilich nicht. Sonst würden die vielen schon verfügbaren Verschlüsselungsmöglichkeiten ja nicht schon seit Jahren funktionieren.


6 Kommentare »

  1. Joy meint dazu:,

    23. July, 2010 @ 17:05

    Ah, da gruselt es mich echt.
    Nicht nur, dass die den Einstig ins digitale Zeitalter um Jahre verpasst haben, nein, wenn sie dann mal auf den Zug springen, dann geschieht das mit Begleitumständen, unter denen jeder denkende Mensch schleunigst das Weite suchen sollte.

    Doppelunddreifachfail.

  2. MartinM meint dazu:,

    23. July, 2010 @ 19:50

    Und um den Wahnsinn noch zu toppen, kostet dieser “Dienst” auch noch Geld.
    Vielleicht ist das das einzig Gute an e-Brief und de-mail: wären diese Dienste kostenlos, würden sich sich womöglich sehr schnell durchsetzen. Aber so zielorientiert denken unsere internetausdruckenden Entscheider nicht (nebenbei ein Argument gegen Verschwörungstheoretiker).

  3. Sven meint dazu:,

    23. July, 2010 @ 20:16

    Stimmt, in deren Denkwelt geht’s einfach nicht anders, die merken das nicht einmal.

  4. Serviceteam E-POSTBRIEF meint dazu:,

    28. July, 2010 @ 16:27

    Hallo,

    wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-Postbrief

  5. Sven meint dazu:,

    29. July, 2010 @ 12:28

    Hallo Herr Schwertner.

    Danke für die Info, dass Dinge in den AGB anders gemeint sind als sie drin stehen - allein, sobald eine strittige Frage vor Gericht landet gilt in Zeiten, in denen es nicht mehr darum geht, was richtig ist sondern nur noch, was juristisch “rechtens” ist, so dass man Menschen kündigen kann, weil sie ihr Handy im Büro aufgeladen haben und das als “Diebstahl” zählt oder die Frage nach einer Verantwortung ausschließlich darin beantwortet werden möchte, ob man was unterschrieben habe oder Kinder abgeschoben werden, und sich auf die Frage nach der Moral solcher Handlungen hinter “Vorschriften” versteckt wird etc. - und in der Frage dieser AGB wird das am Ende nicht anders sein, am Ende heißt es dann “da steht es und du hast es so anerkannt und unterschrieben” und ich werde im Zweifel genau darauf festgenagelt.

    Egal, ob mir vorher jemand sagte, das sei “unverbindlich und anders gemeint” gewesen. Dies sind immerhin AGB und keine - unverbindliche - FAQ. Wenn das anders gemeint wäre würde es anders (oder im Zweifel gar nicht) da drin stehen. Da haben inzwischen tausende Anwälte und Rechtsabteilungen dafür gesorgt, dass das heutzutage in unserem Rechtssystem genau so gehandhabt wird.

  6. wirrlicht meint dazu:,

    4. August, 2010 @ 8:11

    ach ja… ich muss mich doch mal damit beschäftigen, wie sowas geht - verschlüsseln, digitale signatur, empfangsbestätigung…

    so ein quark, ich schätze, es gibt nichts, was ein E-Postbrief kann und mit einem stinknormalen mailprogramm NICHT erreichbar ist.

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