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Was mit Medien

Immer wieder posten Leute Links zu russischen Staatsmedien in meine Facebook- und Twitter-Timelines, um der „verlogenen Systempresse hierzulande“ etwas „entgegenzusetzen“.

Die hiesigen Medien, ja, darf, kann und muss man kritisieren, wenn manche ihrer Vertreter tendenziös und einseitig berichten. Es passiert, und man muss das dann benennen.

Aber auch wenn es bei uns immer wieder mal, und auch durchaus zu regelmäßig, Medienvertreter gibt, denen man Einseitigkeit vorwerfen kann, ist es schon noch ein Unterschied zu Medien, die tatsächlich staatlich kontrolliert werden und in deren Ländern Journalisten, die kritisch berichten, mit Entlassung bis sogar mit ihrer Ermordung bedroht werden. Und sowas soll als Beleg! herhalten, dass „unsere Medien uns nur belügen!!!EINSELF!!“??

Ich kapiere das nicht: Offenbar kritische Leute, die hiesige Medienberichte hinterfragen und – oft ja zu Recht – Einseitigkeiten und Tendenzen in mancher hiesigen Berichterstattung anprangern, ebenso zu Recht den neutralen Standpunkt speziell der ÖR Medien anmahnen und die Pressefreiheit durch Lobbyeinflüsse und ähnliches gefährdet sehen, sind die selben, die dann ausgewiesene Propagandasender herumschicken und alles, was dort gesagt wird, für die „Wahrheit“ halten?

Zu ziemlich jedem tatsächlich einseitigen oder gar falschen Bericht z.B. in deutschen ÖR Medien finde ich – nicht selten sogar in genau denselben ÖR Medien – Widerspruch und Kritik dazu. Regelmäßig und deutlich.

Wo ist der RT-Bericht, der z.B. eine andere RT-Sendung entlarvt, in der ein komplett mit Jahre alten Bildern aus einer ganz anderen Ecke der Welt gefälschter „Bericht“ über böse „faschistische“ Ukrainer gegen „unschuldige“ Russen, inlusive O-Tönen, die ebenfalls zu einer ganz anderen Gelegenheit entstanden sind, gezeigt wurde? Also vergleichbar mit einem NDR-Bericht, der eine (zwar nicht ebenso dreist gefälschte, aber zumindest einseitige) Berichterstattung z.B. der Tagesschau (und anderen Medien) kritisiert?

Wo also liegt da wohl eher eine „Gleichschaltung der Medien“ vor?

Pressefreiheit ist nicht, wenn Presse nur das berichtet und nur aus der Perspektive, wie ich das gut finde. Pressefreiheit ist, wenn verschiedene Perspektiven möglich sind. Und wenn es möglich ist, dass die eine Perspektive die andere kritisieren darf und das auch tut.

Insoweit bin ich zwar manchmal mit manchen Medienphänomenen hierzulande nicht zufrieden, speziell, wenn es um Lobbyeinflüsse geht. Aber solange diese auch von der hiesigen Presse benannt werden und auch „Nichtjournalisten“ dies tun können und auch tun, ohne mit Prügel, Knast oder gar Tod bedroht zu werden – und das ist hier der Fall, versucht das mal in Russland! – ist mir das hier noch immer hundert Mal lieber als die Zustände der Meinungs- und Presse“freiheit“ in Ländern wie Russland.

Hm. Obs was nützt, wenn ich mal den Russland-Bericht der Reporter ohne Grenzen verlinke?

Ich fürchte ja nicht.

Und ich fürchte, ich muss doch mal diesen langen Artikel schreiben, in dem ich mich mal mit dem Phänomen des polaren schwarz-weiß/gut-böse-Denkens auseinandersetze. Mit all seinen Auswirkungen, speziell den verqueren logischen Fehlschlüssen, die sich daraus ergeben. Hier und da hatte ich Teile davon ja auch immer schon mal angefangen, anhand jeweils aktueller exemplarischer Beispiele. Mit mäßigem Erfolg, da man sich dann meist über die zufälligen Anlässe anstatt über das mir eigentlich wichtige Thema unterhielt – ich muss das also mal versuchen, ohne ein solches Beispiel hinzubekommen, aber das schieb ich ja schon seit Jahren vor mir her. Auch, weil ich weiß, dass das wirklich richtig anstrengend werden wird.

 


Sich raushalten?

Ich hatte letztes Jahr im Singvøgel-Weblog was zur Frage der „politischen“ Relevanz von Popkultur/-musik geschrieben. Anlass war damals Pussy Riot, aber das war nur ein Aufhänger für etwas IMO sehr sehr grundsätzliches.

Denn es geht um nicht weniger als die Frage, wie lange sich Pop(uläre) Kunst und Kultur noch „raushalten“ will oder soll.

Habs grade zufällig nochmal gelesen und denke, vor dem Hintergrund dessen, was gerade hier so schief läuft, Stichworte „Rettung“ weniger auf Kosten des Gemeinwohles vieler, Tendenz zum Überwachungsstaat (Bestandsdatenauskunft etc.), Lobbykratie, Intransparenz und Vetternwirtschaft (Leistungsschutzrecht, BER, S21, Ablehnung von Transparenz- und Antikorruptionsgesetzen uvm.) ist der nicht weniger aktuell geworden, auch wenn Pussy Riot nicht mehr in den Schlagzeilen stehen (aber immer noch im Gulag sitzen).

Mir fiel der Artikel wieder ein, als ich auf die Singvøgel-Facebook-Page zur „Feier“ des Tages vorhin unser „Stasi 2.0“ aus dem Jahr 2007(!!) setzte und fand, ich sollte diesen Artikel auch noch mal ausgraben. Denn…

[…]Dass dieses „sich raushalten“ sich inzwischen so fest etabliert hat, dass sogar Teile der „Konsumenten“ hinter Solidaritätsbekundungen nur noch PR-Gründe vermuten – oder, noch schlimmer – hinter der Aktion der Pussy Riots selbst nur einen PR-Coup zum „bekannt werden und zur Förderung von Plattenverkäufen“ (Ja, solche Ansichten gab es zu hören und zu lesen, man möchte es kaum glauben), ist ein weiteres Alarmzeichen dafür, dass sich die industrialisierte Corporateship-Popkultur heutzutage in die gesellschaftliche Irrelevanz bugsiert hat, aus der herauszukommen sehr schwer werden wird – aber auch sehr notwendig ist. Welche Existenzberechtigung hat eine „Kultur“, wenn sie nichts mehr bewegen will, keine Diskussionen mehr eröffnet, keine Reaktionen mehr provoziert?

Es ist dringend Zeit für neue Leadbellys, Dylans, Hendrixe, Baezes, Whos, Patty Smiths, Johnny Rottens, John Lennons, Bruce Springsteens, U2s, Nirvanas und wie sie alle hießen und heißen. Es gibt sie. In den Subkulturen, den kleinen Szenen abseits, den „special interest“-Nischen. Früher, bis tief in die 80ger, waren sie es, die den Mainstream befruchteten, ja, teilweise diesen sogar eroberten, mitsamt ihren Themen. Es liegt „am Markt“, die Gatekeeper zu verjagen, die sie heute zugunsten ihrer schnell gecasteten und ebenso schnell gehypten, ausgepressten und wieder fallengelassenen austauschbaren Fastfood-Schaufensterpuppen nicht ins Scheinwerferlicht lassen. Ihr seid dieser Markt. Ihr habt die Macht. Fordert sie ein.[…]

Kundgebung Laase

 

Schutzfrist für Musik soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden

Soso, es gibt also jetzt einen konkreten Gesetzentwurf, der das, was die Lobby seit Jahren will, endlich umsetzen soll. Naja, die Zeit wird für die Rechteinhaber ja auch wirklich langsam knapp. Rechteinhaber? Sind das nicht die Urheber, die Künstler, die Komponisten? Weit gefehlt:

Es geht hier mitnichten um den Urheber, denn es geht um AUFNAHMEN, nicht um das eigentliche urgehobene Werk „hinter“ der Aufnahme (Das ist nach wie vor über den Urheber selbst 70 Jahre bis nach seinem Tod geschützt, egal obs davon Aufnahmen gibt oder nicht): „Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre.“ schreibt z.B. ein ehemaliges Nachrichtenmagazin irgendwo.

Man muss das wirklich mal deutlich machen, weil da z.B. beim SPON in den Kommentaren, aber auch anderswo, wo zu dem Thema diskutiert wird, schon jetzt wieder kaum jemand blickt, dass es eben nicht um „den Urheber“, „die Musiker“ und „Liederschreiber“, erst recht nicht um „gecastete Sänger“ usw. geht, denn, wie gesagt: bei ersteren beginnt die Uhr zum Verfall des Urheberschutzes der Werke erst nach ihrem Tod zu ticken, die letzteren wären Interpreten und sind damit eine ganz andere Baustelle. Aber man sieht schön, wie undurchsichtig und für viele völlig unverständlich dieser ganze Rechts-Mischmasch, der da munter Verwertungen und Werke selbst ständig durcheinander würfelt, für den „Normalverbraucher“ ist. Muss man sich nicht wundern, wenn da so viele immer wieder völlig unbedarft damit in Konflikt geraten.

Es geht also um z.B. die alten Beatles-Aufnahmen, die bald kostenlos weitergegeben werden dürften, was denen, die sie im Moment noch exklusiv verkaufen, natürlich nicht Recht ist

Wobei freilich niemand jemanden davon abhalten wird, sie dennoch zum Kauf anzubieten und auch niemand daran gehindert werden wird, sie zu kaufen anstatt irgendwo auf einer Plattform, die gemeinfreie Titel kostenlos anbietet, für lau runterzuladen. Gemeinfreiheit bedeutet, dass etwas nicht (mehr) verboten ist, nicht etwa, dass etwas nicht erlaubt sei.

Es hindert auch niemand z.B. Herrn McCartney daran, einen seiner Beatles-Songs nochmal in einer neuen Version aufzunehmen. Diese Aufnahme ist dann natürlich (bislang) wiederum 50 Jahre geschützt.

Weiterhin darf aber auch weiterhin niemand einen Beatles-Song selbst einfach aufnehmen und veröffentlichen, selbst wenn dessen erste Aufnahme nicht mehr geschützt wäre, denn in dem Fall gilt ja das Urheberrecht am Werk, und kein Beatle, der was komponiert oder getextet hat ist schon über 70 Jahre lang tot.

Da möchte eine Lobby kurz vor Torschluss für alte Beatles-, Elvis- usw. Aufnahmen noch mal 20 Jahre Exklusivrechte rausschlitzen und mehr nicht. Es kann in deren Augen ja nicht angehen, dass etwas, womit man noch richtig Geld verdienen könnte, plötzlich in den gemeinfreien Kulturpool für alle eingeht.

Bezeichnend: Bei den alten Bluesern der 30-er und 40-er und den Jazzern der 20-50ger hat da noch kein Hahn nach gekräht.

Und nein, dieses Bestreben ist freilich nicht neu, die Lobby versucht das schon seit Jahren, teils über Bande über Europäische Gesetzgebung. iRights.info hatte das Thema schon 2008 erklärt:

[…]Es geht um die Dauer der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen, nicht um die Urheberrechte an Kompositionen und Liedtexten. Diese sind bereits heute bis 70 Jahre nach dem Tode der Komponisten/Texter geschützt. Bei der Debatte um die Schutzfristen geht es zum Beispiel um Aufnahmen der Beatles, Rolling Stones und anderer Musiker aus den frühen 60er Jahren. Die Leistungsschutzrechte dafür laufen in den kommenden Jahren aus und die Plattenfirmen, von denen die Leistungsschutzrechte überwiegend verwertet werden, fürchten um ihre Profite.[…]

Schwarz-Geld hat jetzt offenbar „endlich“ diesen Lobbywünschen nachgegeben. Und damit dafür sorgt, dass Kulturgüter auch nach 50 Jahren noch nicht als solche behandelt werden können sondern weitere 20 Jahre exklusive Wirtschaftsgüter bleiben. Was bedeutet, dass noch mehr als ohnehin schon in den letzten 50 Jahren von dem, was nicht Beatles, Stones oder Elvis ist, völlig in Vergessenheit geraten sein wird, denn diese Sachen werden ja eh nicht mehr verkauft, dürfen aber dennoch noch lang nicht einfach so verbreitet werden. Aber wen schert schon Kultur, es geht um Geld.

 

Clean IT

Udo Vetter hat hier einmal kurz und verständlich erklärt, was die EU-Initiative „Clean IT“ bedeutet.

Insgesamt gehen die Ideen von CleanIT weit über das hinaus, was man von ACTA kennt. Sie ergänzen sich im übrigen offensichtlich mit dem Grundkonzept eines anderen EU-Projekts namens INDECT. Dieses soll Verbrechen durch vorsorgliche Beobachtung aller Bürger verhindern. Auch INDECT setzt auf umfassende Kontrollen offline wie online.

Die haben nicht mehr und nicht weniger vor, als das Internet, wie wir es kennen und nutzen, abzuschaffen und durch ein Komplettüberwachungs- und Zensursystem zu ersetzen. Denn natürlich kann man „Clean IT“ nicht ohne dessen Einbettung in die vielen weiteren Überwachungs- und „Sicherheits“-Initiativen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten sehen.

So schlimm? Ja, denn übertragen auf die „echte“ Welt entsprächen diese Pläne z.B.:

  • Abhören und mitschneiden jeden Telefonates,
  • öffnen und kopieren des Inhalts jeden Briefes und jeden Päckchens,
  • inklusive Speicherung, wer wem was geschickt hat,
  • wer mit wem telefoniert hat,
  • Zutritt auf öffentliche Plätze (sprich: sobald jemand die eigene Wohnung verlässt) nur mit für jeden sichtbar platziertem Ausweis,
  • dabei visuelle und akustische Überwachung aller öffentlichen Räume
  • Verpflichtung von Dienstleistern im öffentlichen Raum (z.B. Busse & Bahnen) zur ständigen Personenkontrolle und Überwachung und
  • entsprechender Meldung bei „Auffälligkeit, inklusive
  • Konfiszierung „verdächtiger“ Gegenstände, die z.B. in der Hosentasche eines Fahrgastes gefunden wurde
  • In Restaurants nur Einlass mit Personalausweis, der Besuch wird registriert (wer, wann, mit wem, was gegessen)
  • Es wird gespeichert, was man im Fernsehen schaut. Und wer genau davor sitzt.
  • usw. usf.
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