Große Überraschung… NOT
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig.
Allerdings dürfte die Überraschung tatsächlich nur auf Seiten unserer Volksvertreter-Darsteller und deren Amtsschimmel herrschen. Normal denkende Menschen denken sich nur mal wieder: “War doch sooo klar” und ärgert sich, dass mal wieder das BVG die Arbeit unserer Polit-Dilettanten machen bzw. reparieren muss.
Da sollen sie eher noch lieber - wie meist - garnix machen, wenn das, was von diesen Dilettanten dann ausnahmsweise doch mal gemacht wird am Ende eh wieder nur Geld, Zeit, Nerven und Resourcen kostet, um es wieder rückgängig zu machen. Ernst nehmen kann man diese Leute ja schon lang nicht mehr, blöd, wenn man ihre Idiotien dann doch zumindest soweit Ernst nehmen muss, dass jemand sie vor Gericht zerren und abkanzeln lassen muss.






