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Tendenzen

Nachdenkseiten: Bei Studiengebühren hört das Völkerrecht auf

Artikel 13 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur „allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit“ des „Hochschulunterrichts“ [PDF - 36 KB] verpflichtet, ist nach Auffassung des OVG Münster „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden“.
Über diese Begründung der Juristen können sich die Mächtigen dieser Welt, von Präsident Bush bis Präsident Putin und natürlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. Völkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann […]

Der erfolgreich auf Kleingrüppchenidentität erzogene Deutsche Bürger denkt jetzt freilich “Betrifft mich nicht, geht mich also nix an”, wenn er nicht grade zufällig Student in NRW ist.

Wer allerdings noch weiß, dass keiner im luftleeren Raum lebt sondern in Beziehung mit allen anderen Menschen um ihn herum und in der Gesellschaft, in der er sich befindet, fragt sich nun unwillkürlich, wie denn Staat und Justiz nun oder in Zukunft mit all den vielen anderen Punkten, die im Völkerrecht festgehalten sind und mal irgendwann von diesem Staat ebenso anerkannt und ratifiziert worden sind, umgeht und welcher Wert und wieviel Gewicht diesen zugestanden wird. Im Zweifel oder generell.

Und vom Völkerrecht ist es dann auch nicht weit zum Menschenrecht. Das ist ja für manche inzwischen offensichtlich auch schon eher unverbindliches Ideal denn Entscheidungsbasis.

1 Kommentar

Schreibt es an jede Wand

Aus dem Urteil des BVG zum Demo-Verbot rund um den G8-Gipfel:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Ein schöner Satz. Und nicht nur für den speziellen Fall passend, will ich meinen. Sollte man auf ein großes Plakat drucken und die Litfasssäulen und Plakatwände rund um Kanzleramt, Innenministerium und Bundestag plakatieren. In Punkt 500 Schrift.

Und wenn sie’s immer noch nicht kapieren könnte man über eine Tätowierung nachdenken…

(via)

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Von Büchern und Werten

So langsam mache ich mir doch ein wenig Sorgen um das Verständnis, das hier zu Lande zu Kunst und Kultur herrscht.

Bücher werden verboten (Volkmar machte da schon vor ein paar Tagen drauf aufmerksam, oder auch hier der selbe Fall beim bembelkandiaten, von micha kam dann heute noch per Mail der Fall “Bankhaus Oppenheim�), Karan merkte zu Recht an, dass da auch im Bereich der Musik ein paar Sachen im Argen liegen, wenn der Wert der Kunst auf Gesetze merkantiler Wertkategorien reduziert werden, und das (wie dort in den Kommentaren erörtert) nicht nur auf dem Gebiet der Kunst passiert (wie die Einschränkungen von Ausdruck, wie man oben sieht, ja auch nicht nur bei “künstlerischen� Büchern passiert).

Sorry, wenn da jetzt der Eindruck entsteht, als würfe ich da zig verschiedene Sachen in einen Topf, aber ich sehe das alles unter dem Gesichtspunkt eines sehr weit gefassten Kulturbegriffes, der über kurzfristige Modeerscheinungen und Trends oder auch “Produkte� hinausgeht und sich bis zur Frage, wie sich die Gesellschaft, in die ich hineingeboren wurde, selbst definiert und wie sie mit dieser Definition umgeht, erstreckt. Und mit dem immensen Widerspruch ihrer Selbstdefinition zu dem, was in ihr und mit ihr gerade tatsächlich passiert.

Antworten habe ich da selber noch keine. Jedenfalls keine, die ich mal eben so in einen schnellen Blogeintrag formuliert bekäme….

Nachtrag: achja, die Bildung gehört auch noch in diesen Topf, natürlich.

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Freie Meinungsäußerung in Zeiten künstlerischer Unfreiheiten

Nicht zuletzt weil ein “Schorschi� unten in den Kommentaren zur Stoiber-Rede bei der bairischen Einheitspartei CSU keinerlei Fischerei an den rechten Rändern der Gesellschaft ausmachen konnte, hier ein aktueller Artikel der Süddeutschen über Beckstein, der gezielten Instrumentalisierung eines jugendlichen Straftäters und die Veruteilung des Liedermachers Hans Söllner, weil die Liedzeilen

Früher hams Hitler ghoaßn oder Himmler
wisst’s es no, heit hoaßns Beckstein und Haider
rüher warn’s de Juden, heit de Türken
des kimmt ja echt aufs selbe raus
Ihr schürt’s den Hass von Millionen
und suachts für eure Fehler Leut
de ma verhoazn ko wia damals
und koana merkt’s, was ihr da treibts.

Herrn Beckstein beleidigt hätten.

Die Verteidigung Söllners begründete die Erwähnung des Namens Becksteins im Zusammenhang des Liedthemas darin, dass Söllner seiner Auffassung, Beckstein habe den Fall “Mehmet� zur Wahltaktik genutzt und bewusst zur Stimmungsmache “aufgeheizt�, künstlerisch Ausdruck geben wollte, wie der Süddeutschen in ihrem Onlineartikel zu dem Thema zu entnehmen ist:

Die langwierige Verhandlung sorgten für Spekulationen in einem anderen Bereich: Im Zusammenhang mit dem Prozess waren Vorwürfe gegen Beckstein laut geworden, er habe im Fall der 1998 veranlassten Ausweisung des türkischstämmigen jugendlichen Straftäters “Mehmet� aus rein wahltaktischen Gründen gehandelt. (Im September 1998 wurde nicht nur der Landtag, sondern auch der Bundestag neu gewählt.)

[…]

Der Münchner Anwalt Alexander Eberth hatte vor Gericht bezeugt, der CSU-Politiker habe vor der Landtagswahl 1998 die Straftaten des damals 14 Jahre alten Türken Muhlis A., der unter dem Pseudonym Mehmet bekannt wurde, ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, um Empörung zu schüren. Eberth hatte den Jugendlichen vertreten.

Söllners Verteidiger Jürgen Arnold berief sich im Prozess auf Eberths Aussage. Arnold sagte, er könne sich vorstellen, dass Becksteins Ausländerpolitik tatsächlich den Hass auf eine Minderheit, nämlich die in Bayern lebenden Türken, schüren könnte. […]

Die Printausgabe der Süddeutschen geht noch ausführlicher auf dieses Urteil und seine Hintergründe ein. Dort amüsierte ich mich vor allem über die leicht süffisante Formulierung, dass Beckstein “von einem Pflichtbewussten Staatsanwalt in Kenntnis� über das Lied gesetzt worden sei…

Karan, bei der ich das Thema und den Link zum Scan des Print-Artikels fand, kann ich mich da nur anschließen, wenn sie schreibt:

[…] Die Freiheit der Kunst soll also “in den Hintergrund� treten… das, was daraufhin “im Vordergrund� steht, läßt mich schaudern. Und bestätigt, wovor Söllner warnt.

ebenso wie ich Dukes Aufruf in ihren Kommentaren nichts hinzuzufügen habe:

Also laßt den Söllner nicht allein, sondern zeigt Rückgrat und steht auf. Der Mensch ist nicht zum Bückling geboren. Daran werden sich auch die gewöhnen müssen, die notlos zu staatlichen Machtmitteln greifen, weil sie keine Argumente haben.

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