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Große Überraschung… NOT

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig.

Allerdings dürfte die Überraschung tatsächlich nur auf Seiten unserer Volksvertreter-Darsteller und deren Amtsschimmel herrschen. Normal denkende Menschen denken sich nur mal wieder: “War doch sooo klar” und ärgert sich, dass mal wieder das BVG die Arbeit unserer Polit-Dilettanten machen bzw. reparieren muss.

Da sollen sie eher noch lieber - wie meist - garnix machen, wenn das, was von diesen Dilettanten dann ausnahmsweise doch mal gemacht wird am Ende eh wieder nur Geld, Zeit, Nerven und Resourcen kostet, um es wieder rückgängig zu machen. Ernst nehmen kann man diese Leute ja schon lang nicht mehr, blöd, wenn man ihre Idiotien dann doch zumindest soweit Ernst nehmen muss, dass jemand sie vor Gericht zerren und abkanzeln lassen muss.

6 Kommentare

Auch eine Möglichkeit…

…unbequeme BSG-Richter loszuwerden: man stellt sie auf’s Abstellgleis.

[…] Dem vierten Senat blieben laut Meyer nur einige wenige Fragen im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsrecht. Nach Auffassung des Senatsvorsitzenden hat die Streichung der Zuständigkeit politische Gründe. Sein Senat habe wiederholt Gesetze wegen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Karlsruhe habe die Zweifel bei einem Großteil der Gesetze geteilt und diese gekippt. […]

(via)

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