Schutzfrist für Musik soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden

Soso, es gibt also jetzt einen konkreten Gesetzentwurf, der das, was die Lobby seit Jahren will, endlich umsetzen soll. Naja, die Zeit wird für die Rechteinhaber ja auch wirklich langsam knapp. Rechteinhaber? Sind das nicht die Urheber, die Künstler, die Komponisten? Weit gefehlt:

Es geht hier mitnichten um den Urheber, denn es geht um AUFNAHMEN, nicht um das eigentliche urgehobene Werk „hinter“ der Aufnahme (Das ist nach wie vor über den Urheber selbst 70 Jahre bis nach seinem Tod geschützt, egal obs davon Aufnahmen gibt oder nicht): „Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre.“ schreibt z.B. ein ehemaliges Nachrichtenmagazin irgendwo.

Man muss das wirklich mal deutlich machen, weil da z.B. beim SPON in den Kommentaren, aber auch anderswo, wo zu dem Thema diskutiert wird, schon jetzt wieder kaum jemand blickt, dass es eben nicht um „den Urheber“, „die Musiker“ und „Liederschreiber“, erst recht nicht um „gecastete Sänger“ usw. geht, denn, wie gesagt: bei ersteren beginnt die Uhr zum Verfall des Urheberschutzes der Werke erst nach ihrem Tod zu ticken, die letzteren wären Interpreten und sind damit eine ganz andere Baustelle. Aber man sieht schön, wie undurchsichtig und für viele völlig unverständlich dieser ganze Rechts-Mischmasch, der da munter Verwertungen und Werke selbst ständig durcheinander würfelt, für den „Normalverbraucher“ ist. Muss man sich nicht wundern, wenn da so viele immer wieder völlig unbedarft damit in Konflikt geraten.

Es geht also um z.B. die alten Beatles-Aufnahmen, die bald kostenlos weitergegeben werden dürften, was denen, die sie im Moment noch exklusiv verkaufen, natürlich nicht Recht ist

Wobei freilich niemand jemanden davon abhalten wird, sie dennoch zum Kauf anzubieten und auch niemand daran gehindert werden wird, sie zu kaufen anstatt irgendwo auf einer Plattform, die gemeinfreie Titel kostenlos anbietet, für lau runterzuladen. Gemeinfreiheit bedeutet, dass etwas nicht (mehr) verboten ist, nicht etwa, dass etwas nicht erlaubt sei.

Es hindert auch niemand z.B. Herrn McCartney daran, einen seiner Beatles-Songs nochmal in einer neuen Version aufzunehmen. Diese Aufnahme ist dann natürlich (bislang) wiederum 50 Jahre geschützt.

Weiterhin darf aber auch weiterhin niemand einen Beatles-Song selbst einfach aufnehmen und veröffentlichen, selbst wenn dessen erste Aufnahme nicht mehr geschützt wäre, denn in dem Fall gilt ja das Urheberrecht am Werk, und kein Beatle, der was komponiert oder getextet hat ist schon über 70 Jahre lang tot.

Da möchte eine Lobby kurz vor Torschluss für alte Beatles-, Elvis- usw. Aufnahmen noch mal 20 Jahre Exklusivrechte rausschlitzen und mehr nicht. Es kann in deren Augen ja nicht angehen, dass etwas, womit man noch richtig Geld verdienen könnte, plötzlich in den gemeinfreien Kulturpool für alle eingeht.

Bezeichnend: Bei den alten Bluesern der 30-er und 40-er und den Jazzern der 20-50ger hat da noch kein Hahn nach gekräht.

Und nein, dieses Bestreben ist freilich nicht neu, die Lobby versucht das schon seit Jahren, teils über Bande über Europäische Gesetzgebung. iRights.info hatte das Thema schon 2008 erklärt:

[…]Es geht um die Dauer der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen, nicht um die Urheberrechte an Kompositionen und Liedtexten. Diese sind bereits heute bis 70 Jahre nach dem Tode der Komponisten/Texter geschützt. Bei der Debatte um die Schutzfristen geht es zum Beispiel um Aufnahmen der Beatles, Rolling Stones und anderer Musiker aus den frühen 60er Jahren. Die Leistungsschutzrechte dafür laufen in den kommenden Jahren aus und die Plattenfirmen, von denen die Leistungsschutzrechte überwiegend verwertet werden, fürchten um ihre Profite.[…]

Schwarz-Geld hat jetzt offenbar „endlich“ diesen Lobbywünschen nachgegeben. Und damit dafür sorgt, dass Kulturgüter auch nach 50 Jahren noch nicht als solche behandelt werden können sondern weitere 20 Jahre exklusive Wirtschaftsgüter bleiben. Was bedeutet, dass noch mehr als ohnehin schon in den letzten 50 Jahren von dem, was nicht Beatles, Stones oder Elvis ist, völlig in Vergessenheit geraten sein wird, denn diese Sachen werden ja eh nicht mehr verkauft, dürfen aber dennoch noch lang nicht einfach so verbreitet werden. Aber wen schert schon Kultur, es geht um Geld.

 

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