Frau von der Leyen meint da also (Emphasis von mir):
Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten
Udo führt dazu im Lawblog aus:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen - der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.
Ich möchte zu diesem Paradigmenwechsel ergänzen:
Frau von der Leyen scheint also einen Zustand von “zuviel” Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zu kennen und sich und den Staat in der Pflicht zu sehen, dafür zu sorgen, dieses “Zuviel” auf das “richtige Maß” zu reduzieren. Sozusagen eine Sorgfaltspflicht des Staates, der darauf Wert zu legen hat, dass Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht etwa überhand nehmen sondern immer schön beschränkt werden oder bleiben, da zu viel Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht gut wären…
Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz? Oder den Art. 20 GG?
Und wer denkt, nur die CDU/CSU sähe das vielleicht so, dass Grundrechte, Demokratie und Menschenrechte der Einschränkung bedürfen, darf sich bei der SPD vom Gegenteil überzeugen lassen:
Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.
sagt Thomas Jurk.
Und lügt freilich, was diese angebliche “Unmöglichmachung” betrifft, denn natürlich ist ein hinter einem problemlos umgehbaren Sichtschutz Versteckten anstatt zu verfolgen, löschen und zu ahnden nicht nur keine “Unmöglichmachung” sondern im Gegenteil, in meinen Augen geradewegs Strafvereitelung.
Zum anderen nimmt da also ein “Volksvertreter”, jemand, dessen Verpflichtung u.a. gerade in der Umsetzung, der Einhaltung und freilich auch irgendwie im Schutz der Verfassung liegt, öffentlich und bewusst “in Kauf”, eben dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachzukommen sondern explizit dagegen zu verstoßen? Kann man den anzeigen? Ist das ein Gefährder? Kann man den belangen?
Diese komischen “Grundrechte” da, und dieses 60 Jahre alte Grundgesetz, in dem das Zeug steht, scheinen mir in der Tat langsam zum beliebigen unverbindlichen Spielball einer völlig korrupten, abgehobenen und nur auf ihren Machterhalt und persönlichen Vorteil fixierten Clique von Berufslügnern und ihren Lobbyisten verkommen zu sein. Schade, dabei war das, was da so drin steht, ja eigentlich mal ‘ne richtig dufte Idee…
P.S.: Ein Lied, zwo, drei, vier