Abmahnung wegen Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“

Ich unterbreche meine Blog-Abstinenz kurz wegen einer Sache, über die ich grade stolperte:

Alexandra Grassler berichtet, wegen der Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“ abgemahnt worden zu sein. Der Begriff sagt mir nix, ist aber wurscht, denn dieser Fall ist wegen etwas anderem interessant: es wurden offenbar Schutzrechte für einen Begriff angemeldet und jetzt Nutzer dieser Worte, die diese schon lange vor der Eintragung in Gebrauch hatten (darunter in diesem Fall wie es scheint sogar der „Erfinder“ des Begriffes) abgemahnt:

[…] Denn der Begriff um den es hier geht „Büro-Kaizen“ = „˜Büro-Verbesserung‘ wurde von dem doch nicht ganz unbekannten Unternehmen „tempus“ […] durch Herrn Jürgen Kurz meines Wissens bekannt gemacht bwz. „erfunden“. […]

[…] So, und jetzt dürfen Sie drei mal raten… Genau! Jürgen Kurz ist natürlich auch abgemahnt worden. […]

[…] Es ist die Steuerkanzlei SKG / Consulting aus Magdeburg – vertreten durch die Anwaltskanzlei RAe Brehme und Kollegen ebenfalls aus Magdeburg – die im Oktober letzten Jahres (!) den Begriff als Marke eintragen hat lassen. Zu einem Zeitpunkt bei dem der Begriff Büro-Kaizen schon seit Jahren in großem Maße publiziert und (nicht nur) von seinem Entwickler eingesetzt wird. […]

OK, so weit so schlecht und für Beobachter des Abmahnwahns nicht wirklich überraschend. Dafür würde ich jetzt noch nicht meine Blogpause unterbrechen. Aber dafür tu‘ ich das gern:

[…] Die Sache ist bis jetzt keineswegs vom Tisch und zieht sich inzwischen über mehrere Monate. Und so wie es aussieht, sind wir bestimmt nicht die einzigen, die eine Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffes Büro-Kaizen bekommen haben und daher starte ich den folgenden Aufruf:

Sollten Sie oder jemand den Sie kennen, ebenfalls in dieser Sache abgemahnt worden sein, bitte melden Sie sich bei mir! Am einfachsten per email an info@wissensagentur.net

Auch – und vor allem – wenn Sie bereits gezahlt haben, denn es bestehen gute Chancen, dass die Marke beim Patentamt wieder gelöscht wird und damit verbunden besteht für Sie die Möglichkeit den Abmahnbetrag inkl. Ihrer Anwaltskosten geltend zu machen.

Darüber hinaus bin ich über jeden Blogbeitrag und Trackback der zu diesem verlinkt, euch/Ihnen sehr dankbar!

In diesem Fall bitte ich wirklich euch, die Netzgemeinde um Unterstützung […]

Sollte das tatsächlich eine unberechtigte Abmahnung sein und Alexandras hier zitierte Darstellung der Wahrheit entsprechen hoffe ich mal, dass den Initiatoren dieser Abmahnung dieselbe noch so richtig um die Ohren fliegt.

6 Gedanken zu „Abmahnung wegen Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“

  1. Die werden echt immer wahnsinniger. Und blöder. Irgendwo habe ich gestern gelesen oder gehört, daß das der neue Abmahnsport wird – Begriffe schützen lassen, die schon lange in Gebrauch sind und dann die Benutzer selbiger abmahnen. Es gibt einfach zuviele Juraabsolventen; anders kann man sich die Beschäftigung mancher Anwälte mit sich selbst nicht erklären.

  2. Ist das Anmelden eines Patentes auf einen Begriff, den entweder ein anderer „erfunden“ hat oder der als Allgemeingut anzusehen ist, nicht eine besonders schlimme Form der Raubkopie ?

  3. die frage ist doch vielmehr, woher kennt sie den begriff und in welchem zusammenhang verwendet sie ihn? ich habe das wort noch nie gehört um ehrlich zu sein, wie also kommt alexandra zu ihm??? ich weiß auch ehrlich gesagt bis jetzt nicht, was sich hinter dem begriff eigentlich verbirgt. marke? einfach nur eigenname????

  4. Kaizen ist eine Art von Verbesserungsvorschlägen aus dem Japanischen und wurde von Mitarbeitern von Toyota entwickelt. Wenn hier irgendjemand die Rechte an diesem Begriff besitzen sollte – dann wohl der Automobilkonzern.

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